VERTRAGSRECHT

Vertragsrecht: Verlässliche Beratung in Dortmund

Das Vertragsrecht umfasst sämtliche Rechtsgeschäfte, die mithilfe eines Vertrages zustande kommen. Wenden Sie sich bei Fragen oder Konfliktfällen im Vertragsrecht an die Kanzlei Dr. Rainer Hildebrand in Dortmund: Wir vertreten Privatmandanten, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Großkonzerne in den unterschiedlichsten Vertragsangelegenheiten.

Kanzlei Dr. Rainer Hildebrand – Ihre Adresse für sämtliche Belange des Vertragsrechts in Dortmund:

  • Kanzlei Ihres Vertrauens seit 20 Jahren
  •  Hohe branchenübergreifende Beratungskompetenz
  •  Beratung zu Rechtsgeschäften, die auf klassischen sowie speziellen Vertragstypen beruhen
  •  Prüfung von Vertragsverhältnissen
  •  Beratung zu vertraglichen Ansprüchen / Nichtleistung
  •  Analyse der Durchsetzbarkeit von vertraglichen Regelungen

Als Vertrag gilt eine von zwei oder mehr Parteien abgegebene Willensübereinstimmung. Er zählt zu den mehrseitigen Rechtsgeschäften und muss von mindestens zwei Willenserklärungen verschiedener Partner gestützt sein. Zudem müssen sich diese Parteien übereinstimmend zu dem Rechtsgeschäft bekennen. Darüber hinaus gibt es die einseitigen Willenserklärungen. Diese fallen ebenfalls unter das Vertragsrecht, das von der Kanzlei Dr. Rainer Hildebrand in Dortmund für Sie als Mandant geprüft wird. Hierbei handelt es sich etwa um den Rücktritt, die Kündigung oder den Widerruf. Somit gilt der Vertrag gemeinhin als Mittel zur Privatautonomie, der nur durch gesetzliche Verbote eingeschränkt wird. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen zum Vertragsrecht und bei Problemen vertrauensvoll an unsere Kanzlei in Dortmund. Rufen Sie uns an oder nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf.

Beratung zu Willenserklärung nutzen!

Anwalt für Vertragsrecht in Dortmund – juristischer Beistand in allen Fallgestaltungen

Im Vertragsrecht finden sich sämtliche Regelungen zu Rechtsgeschäften, die durch Verträge zustande kommen. Dies gilt nicht nur für den typischen Kaufvertrag, der zwischen zwei Parteien geschlossen wird. Als Anwalt für Vertragsrecht bin ich für meine Mandanten in Dortmund außerdem bei speziellen Vertragsarten (Dienstvertrag) ein kompetenter Ansprechpartner. So engagiere ich mich lösungsorientiert für Ihre Belange in Bezug auf Leasingverträge, Franchiseverträge oder Lizenzverträge. Dabei kommt es häufig zu einer Verschmelzung mehrerer klassischer Vertragstypen. Somit ist hier Fingerspitzengefühl gefragt, da sich das allgemeine Vertragsrecht mit vielen Bereichen des Zivilrechts überlagert. Als Anwalt für Vertragsrecht in Dortmund prüfe, erstelle und gestalte ich alle Vertragstypen. Des Weiteren berate ich Sie in allen relevanten Punkten wie dem eigentlichen Vertragsverhältnis, vertraglichen Ansprüchen sowie Schlechtleistung und Nichtleistung. Lassen Sie sich kompetent beraten. Nehmen Sie mit der Kanzlei Dr. Rainer Hildebrand Kontakt auf.

Jetzt Termin vereinbaren!

Kaufvertrag von Ihrem Anwalt in Dortmund prüfen lassen

Ein Kaufvertrag ist wie im Vertragsrecht geregelt, eine Willenserklärung von zwei Parteien. Auf der einen Seite steht der Käufer, der den Willen zeigt, ein bestimmtes Objekt, eine Dienstleistung oder einer anderen Kaufsache erwerben zu wollen und auf der anderen derjenige, der diese veräußert oder anbietet. Generell kann ein Kaufvertrag formfrei geschlossen werden. Es ist also nicht zwingend erforderlich, diesen schriftlich festzuhalten. Als Anwalt für Vertragsrecht in Dortmund ist es jedoch meine Pflicht, darauf hinzuweisen, dass der Käufer ohne den Nachweis einer beidseitigen Willenserklärung im Regelfall schlecht gestellt ist, wenn es zu Problemen beim Kauf kommt. Lassen Sie einen Kaufvertrag von Dr. Rainer Hildebrand in Dortmund rechtlich prüfen oder formulieren. Abgesehen von einigen Arten von Kaufverträgen, die notariell erstellt und beurkundet werden, können Sie dies natürlich auch in Eigenregie durchführen. Um jedoch rechtlich zweifelsfreie Kaufverträge anzufertigen, sollten Sie sich vertrauensvoll an Ihren Anwalt für Vertragsrecht in Dortmund wenden. Das Gleiche gilt im Übrigen für internationale Kaufverträge, bei denen grenzübergreifende Bestimmungen zu beachten sind.

Jetzt Kaufvertrag rechtssicher gestalten!

Gesellschaftsvertrag bei Firmengründung und Bürgschaft

Wer eine Firmengründung anstrebt, benötigt in speziellen Fällen einen Gesellschaftsvertrag. Ihr Rechtsanwalt der Kanzlei Dr. Rainer Hildebrand in Dortmund übernimmt die Erarbeitung der sogenannten Satzung. Dabei werden selbstverständlich sämtliche relevanten Bestimmungen beachtet, die für den Gesellschaftsvertrag zwingend vorgeschrieben sind. Haben Sie also Fragen zum Thema Gesellschaftsvertrag, wenden Sie sich für eine umfassende Beratung an Ihren Anwalt für Vertragsrecht in Dortmund. Ebenso berate ich Sie umfänglich zu den vertraglichen Rechten und Pflichten im Falle einer Bürgschaft. Ein sensibles Thema, bei dem juristischer Rat geboten ist, denn ein Bürge ist vertraglich verpflichtet, für die Verbindlichkeiten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger einzustehen. Hier sind juristische Besonderheiten (Ausfallbürgschaft, Zeitbürgschaft, Teil- oder Globalbürgschaft etc.) zu beachten.

Jetzt zum Vertrag beraten lassen!

Neben dem Vertragsrecht berät und vertritt Sie Dr. Rainer Hildebrand in Dortmund außerdem mit seinen Kernkompetenzen in folgenden Rechtsgebieten:

  • Baurecht
  • Architektenrecht
  • Mietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Insolvenzrecht (Privatpersonen / Unternehmen)
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